BITTE LESEN SIE DIE STORMAGIC-NUTZUNGSVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE STORMAGIC-SOFTWARE INSTALLIEREN ODER VERWENDEN.
Diese Lizenzvereinbarung („Lizenz“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Endnutzer („Endnutzer“ oder „Sie“) und dem StorMagic-Unternehmen, das das Softwareprodukt bereitstellt (das jeweilige bereitstellende Unternehmen wird im Folgenden als „StorMagic“ bezeichnet).
Ihr Standort zum Zeitpunkt des Erhalts des StorMagic-Softwareprodukts (im Folgenden „Produkt“) und der Dienstleistungen (im Folgenden „Dienstleistungen“) bestimmt, welche StorMagic-Gesellschaft die Bereitstellung übernimmt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter „Gesellschaften und Rechtswahl – StorMagic“.
StorMagic bietet seine Produkte und Dienstleistungen in verschiedenen Kapazitäten und Lizenzmodellen an. Eine vollständige Liste der Produkt- und Dienstleistungsoptionen wird dem Endnutzer direkt oder indirekt über die Partner von StorMagic anhand der Preislisten zur Verfügung gestellt. Die konkrete Art des Produkts und der jeweiligen Dienstleistungen richtet sich nach den Angaben in der jeweiligen Bestellung.
Stormagic gewährt Ihnen auf der Grundlage dieser Lizenz das Recht zur Nutzung des Produkts. Stormagic verkauft Ihnen das Produkt nicht. Stormagic bleibt jederzeit Eigentümer des Produkts.
WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE NUTZER:MIT DER INSTALLATION ODER NUTZUNG DER STORMAGIC-SOFTWARE STIMMEN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ ZU, DIE FÜR SIE UND IHRE MITARBEITER VERBINDLICH SIND. DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ UMFASSEN INSBESONDERE EINSCHRÄNKUNGEN DER GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG.
STORMAGIC-LIZENZVEREINBARUNG
1. Begriffsbestimmungen:
1.1 Wenn diese Begriffe in dieser Lizenz mit Großbuchstaben geschrieben werden, haben sie folgende Bedeutung:
| „Konto“ | bezeichnet alle Konten oder Instanzen, die vom Endnutzer oder dessen verbundenen Unternehmen innerhalb des Produkts oder in deren Auftrag erstellt wurden. |
| „Zusatzfunktionen“ | bezeichnet zusätzliche Funktionen oder Funktionalitäten, die über das Produkt verfügbar oder aktiviert sind, jedoch nicht Bestandteil des Produkts sind. |
| „Verbundene Unternehmen“ | bezeichnet in Bezug auf eine Partei jede juristische Person, die diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder mit dieser unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei „Kontrolle“ (einschließlich, mit entsprechender Bedeutung, der Begriffe „beherrscht von“ und „unter gemeinsamer Beherrschung“) den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis bezeichnet, die Geschäftsführung und die Politik dieser Person zu lenken oder deren Lenkung zu bewirken, sei es durch den Besitz von Stimmrechtsanteilen, durch Vertrag oder auf andere Weise, wobei diese Beherrschung mehr als fünfzig Prozent (50 %) der Stimmrechte der betreffenden juristischen Person beträgt. |
| „Vertrauliche Informationen“ | bezeichnet alle Informationen, die von einer Partei an die andere Partei weitergegeben werden und die in materieller Form vorliegen und als vertraulich gekennzeichnet sind, oder Informationen jeglicher Form, die eine vernünftige Person angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Weitergabe als vertraulich ansehen würde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preisbedingungen, Produktpläne und -entwürfe, Geschäftsprozesse, Sicherheitsmitteilungen und Kommunikation im Rahmen der Kundenbetreuung. |
| „Vertragsbeginn“ | ist in der jeweiligen Bestellung festgelegt. |
| „Datenschutzgesetze“ | bezeichnet alle Gesetze und Vorschriften, einschließlich der Gesetze und Vorschriften Kanadas (einschließlich des „Personal Data Protection and Electronic Documents Act“ (Kanada) und des kanadischen Anti-Spam-Gesetzes, jeweils in der jeweils gültigen Fassung oder durch spätere Rechtsvorschriften ersetzt), der Vereinigten Staaten (einschließlich des „California Consumer Privacy Act“ von 2018 („CCPA“)), der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und ihrer Mitgliedstaaten, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs, einschließlich der DSGVO, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vereinbarung gelte |
| „Mangel“ | bezeichnet eine Nichtübereinstimmung des Produkts mit den Spezifikationen in den Unterlagen. |
| „Dokumente“ | bezeichnet die schriftlichen oder elektronischen Dokumente, einschließlich Bedienungsanleitungen, Referenzmaterialien, Installationsanleitungen und/oder Versionshinweise, sofern vorhanden, die StorMagic seinen Kunden in der Regel zur Verfügung stellt; dabei sind jedoch „von der Community moderierte“ Online-Foren ausdrücklich von den Dokumenten ausgenommen, unabhängig davon, ob diese von StorMagic bereitgestellt werden oder über eine StorMagic-Website zugänglich sind. |
| „Fehler“ | bezeichnet eine Abweichung des Produkts von der in den Dokumenten definierten Funktionalität, die wesentliche Auswirkungen hat. |
| „DSGVO“ | bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung). |
| „Rechte an geistigem Eigentum“ | bezeichnet sämtliche Patente, Erfindungen, Urheberrechte, Marken, Domainnamen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how sowie sonstige Rechte an geistigem Eigentum und/oder Eigentumsrechte einer Partei. |
| „Lizenz“ | bezeichnet diese Lizenz zusammen mit etwaigen Bestellungen und anderen von beiden Parteien unterzeichneten Dokumenten, in denen auf diese Lizenz Bezug genommen wird. |
| „Lizenzschlüssel“ | bezeichnet eine von StorMagic bereitgestellte Seriennummer, die es dem Endnutzer ermöglicht, das Produkt zu aktivieren und zu nutzen. |
| „Schadsoftware“ | bezeichnet Viren, Malware, Trojaner, Zeitbomben oder sonstige ähnliche schädliche Software. |
| „Partner“ | bezeichnet einen autorisierten Wiederverkäufer oder Vertriebspartner der Produkte. |
| „Personenbezogene Daten“ | bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze beziehen. |
| „Preislisten“ | bezeichnet ein von StorMagic bereitgestelltes Dokument oder eine elektronische Ressource, in der die aktuellen Gebühren und Entgelte für die Produkte und Dienstleistungen aufgeführt sind, einschließlich verschiedener Lizenztypen, Abonnementoptionen, Supportleistungen sowie etwaiger anwendbarer Zusatzfunktionen oder Features. |
| „Produkt“ | bezeichnet ein StorMagic-Softwareprodukt. |
| „Dienstdaten“ | bezeichnet alle elektronischen Daten, Texte, Nachrichten, Mitteilungen oder sonstigen Materialien, die vom Endnutzer und seinen Nutzern im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Produkte durch den Endnutzer an ein Produkt übermittelt und darin gespeichert werden, mit Ausnahme der geschäftlichen Kontaktdaten der Nutzer. |
| „Dienstleistungen“ | Unter„Professionellen Dienstleistungen“ versteht man die von StorMagic erbrachte spezialisierte, auf Fachwissen basierende Unterstützung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Installation, Konfiguration und Einrichtung von Software.
Unter„Support- und Wartungsdienstleistungen“ versteht man die Bereitstellung technischer Unterstützung und von Software-Updates, einschließlich Fehlerbehebungen, Sicherheitspatches und Veröffentlichungen kleinerer Versionsaktualisierungen, mit dem Ziel, die ordnungsgemäße Funktion der Software sicherzustellen und Probleme der Nutzer zu beheben, wie in einem entsprechenden Support- und Wartungsvertrag näher definiert. |
| „Speicherkapazität“ | bezeichnet die maximale Menge an digitalen Daten, die der Endnutzer mit dem Produkt verwalten, bereitstellen oder nutzen darf, wie in den entsprechenden Produktoptionen in den Preislisten angegeben. |
| „Abonnementlaufzeit“ | bezeichnet die in der jeweiligen Bestellung angegebene Laufzeit des Abonnements. |
| „Systeme“ | Die Hardware, Anwendungen, Daten, Schnittstellen, Tools und Software des Endnutzers (mit Ausnahme des Produkts). |
| „Laufzeit“ | entspricht der Definition in den Absätzen 2.4 (c) und (d). |
| „Nutzungsdaten“ | im Sinne der Definition in Ziffer 2.10. |
| „Benutzer“ | bezeichnet eine Person, die vom Endnutzer (oder den verbundenen Unternehmen des Endnutzers) dazu berechtigt ist, das Produkt über das Konto des Endnutzers als Standardnutzer und/oder Administrator zu nutzen, wobei jede dieser Rollen durch einen individuellen Nutzer-Login identifiziert wird. Zu den Nutzern können beispielsweise Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Beauftragte des Endnutzers sowie Dritte gehören, mit denen der Endnutzer geschäftlich zu tun hat. |
| „Geschäftskontaktdaten des Nutzers“ | bezeichnet personenbezogene Daten über die Nutzer des Endnutzers, wie beispielsweise deren Namen und E-Mail-Adressen, die StorMagic getrennt von den Produkten speichert, um unter anderem mit den Nutzern des Endnutzers im Zusammenhang mit der Bereitstellung und dem Support der Produkte durch StorMagic zu kommunizieren. Geschäftliche Kontaktdaten der Nutzer gelten nicht als Dienstdaten. |
2. LIZENZERTEILUNG UND LIZENZUMFANG.
2.1. Gegen Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr durch den Endnutzer, dessen Zustimmung zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Lizenz sowie vorbehaltlich der Ziffer 2.2 gewährt StorMagic dem Endnutzer ein nicht ausschließliches, weltweites, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung des Produkts und der Dokumente gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz.
2.2. Während der Laufzeit ist der Endnutzer gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz berechtigt:
- auf das Produkt zugreifen und es nutzen sowie den Nutzern den Zugriff auf das Produkt und dessen Nutzung für interne geschäftliche Zwecke gestatten; und
- Zugriff auf die Dokumente und deren Nutzung sowie den Nutzern den Zugriff auf die Dokumente und deren Nutzung zu gestatten, soweit dies zur Unterstützung der zulässigen Nutzung des Produkts durch den Endnutzer während der Laufzeit in angemessener Weise erforderlich ist.
2.3. Alle mit dem Produkt bereitgestellten experimentellen Funktionen, Technical Previews oder Beta-Funktionen werden entsprechend gekennzeichnet und sind ausschließlich für interne Testzwecke lizenziert.
2.4. Lizenzarten:
- Test- oder Evaluierungslizenz: Wenn es sich bei einem Produkt um eine „Testversion“ oder eine „Evaluierungslizenz“ handelt – ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen in dieser Lizenz –, gestattet Ihre Lizenz die Nutzung ausschließlich für interne Demonstrations-, Test- oder Evaluierungszwecke und nicht für andere Zwecke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktionszwecke. Ihre Lizenz gilt für einen begrenzten Zeitraum in Tagen, der Ihnen bei der Registrierung für die Testnutzung mitgeteilt wird, und beinhaltet keinen Anspruch auf Services, Gewährleistung oder Schadensersatz. Bitte beachten Sie, dass sich ein Testprodukt nach Ablauf des Lizenzschlüssels möglicherweise selbst deaktiviert. Ein Testprodukt darf unter keinen Umständen über den Ablaufzeitpunkt hinaus genutzt werden.
- „Not For Resale“ (NFR)-Lizenz: Wird ein Produkt als NFR-Lizenz erworben, erhält der Endnutzer eine Lizenz zur eingeschränkten Nutzung zu einem reduzierten Preis oder kostenlos, die ausschließlich zu Demonstrations-, Evaluierungs-, Schulungs- oder Partnerunterstützungszwecken bestimmt ist; der Weiterverkauf oder der kommerzielle Vertrieb sind ausdrücklich untersagt.
- Unbefristete Lizenz: Wird ein Produkt mit einer Basislizenz erworben, erhält der Endnutzer eine Lizenz zur unbefristeten Nutzung des Produkts, vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Lizenz und etwaiger damit verbundener Serviceverträge.
- Abonnementlizenz: Wird ein Produkt als Abonnementlizenz erworben, erhält der Endnutzer eine Lizenz zur Nutzung der Produkte für die in der jeweiligen Bestellung angegebene Laufzeit, vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Lizenz. Eine Abonnementlizenz umfasst Support- und Wartungsleistungen für die gesamte Laufzeit des erworbenen Abonnements.
2.5. Speicherkapazität.
- Bestimmte Produkte, wie in den Preislisten aufgeführt, sind nach Speicherkapazität gestaffelt.
- Der Endnutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass diese Produkte ausschließlich dazu verwendet werden dürfen, die Einrichtung und Wartung der vom Endnutzer gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz erworbenen Speicherkapazität zu ermöglichen.
- Der Endnutzer kann die Speicherkapazität während der Laufzeit jederzeit durch den Erwerb zusätzlicher Speicherkapazität erhöhen. Der Endnutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er nach dem Erwerb zusätzlicher Speicherkapazität die verfügbare Speicherkapazität nicht mehr verringern kann.
- Der Endnutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Speicherkapazität durch etwaige Einschränkungen in den Systemen des Endnutzers begrenzt ist, einschließlich der physischen Kapazität dieser Systeme.
2.6. Archivkopie. Sie dürfen eine (1) Kopie des Produkts in maschinenlesbarer Form ausschließlich zu Sicherungszwecken anfertigen, vorausgesetzt, Sie geben alle Urheberrechtshinweise auf der Kopie wieder.
2.7. Nutzungsdaten. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen in dieser Lizenz erkennt der Endnutzer an, dass die Produkte Nutzungsdaten an StorMagic übermitteln können und dass StorMagic die Nutzung der Produkte durch den Endnutzer und seine Nutzer überwachen sowie aggregierte und anonymisierte Daten, Informationen, Analysen und Diagnosestatistiken in Bezug auf die Bereitstellung und den Betrieb der Produkte sowie deren Nutzung durch den Endnutzer und seine Nutzer erheben und zusammenstellen kann („Nutzungsdaten“).
2.8. Änderungen. Der Endnutzer nimmt zur Kenntnis, dass StorMagic die Merkmale und Funktionen des Produkts während der Laufzeit ohne vorherige Ankündigung ändern kann. Ungeachtet des Vorstehenden wird StorMagic den Endnutzer dreißig (30) Tage im Voraus über jede Einschränkung oder Verschlechterung wesentlicher Merkmale oder Funktionen des Produkts sowie über jede andere wesentliche Änderung informieren, die sich auf die Nutzung des Produkts durch den Endnutzer auswirken könnte. StorMagic wird die Gesamtfunktionalität des vom Endnutzer erworbenen Produkts während der Laufzeit nicht wesentlich einschränken.
2.9. Ausweitung der Rechte auf verbundene Unternehmen. Der Endnutzer kann die ihm hierin gewährten Rechte und Vorteile auf seine verbundenen Unternehmen sowie auf Auftragnehmer oder Dienstleister ausweiten, die im Namen des Endnutzers oder seiner verbundenen Unternehmen handeln, vorausgesetzt, dass der Endnutzer weiterhin für deren Einhaltung der Bestimmungen dieser Lizenz verantwortlich bleibt. Ein verbundenes Unternehmen kann Produkte oder Dienstleistungen ebenfalls direkt gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz erwerben, vorausgesetzt, dieses verbundene Unternehmen (i) erteilt eine Bestellung für diese Produkte oder Dienstleistungen und (ii) erklärt sich damit einverstanden, an die Bestimmungen dieser Lizenz gebunden zu sein, als wäre es eine ursprüngliche Vertragspartei. Der Endnutzer ermächtigt StorMagic, den Inhalt dieser Lizenz an die verbundenen Unternehmen des Endnutzers weiterzugeben.
3. VERWENDUNG DER PRODUKTE
3.1. Anmeldeverwaltung. Um auf die Produkte zugreifen zu können, muss der Nutzer ein Konto eröffnen. Ein Kontoadministrator („Administrator“) ist berechtigt, bei Bedarf weitere Nutzer hinzuzufügen. Alle Nutzerkonten und Nutzer-Logins unterliegen der Verantwortung des Administrators und müssen von diesem gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Der Endnutzer und die Nutzer sind dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit aller Nutzer-Login-Daten für ein Konto zu wahren. Der Endnutzer darf das Produkt nicht dazu nutzen, die Anforderung eines individuellen Nutzer-Logins zu umgehen.
3.2. Lizenzschlüssel.
- Ihre Lizenz für das Produkt wird durch Lizenzschlüssel aktiviert, die die Nutzung des Produkts ermöglichen.
- Der Endnutzer ist verpflichtet:
- (i) die Nutzung von Lizenzschlüsseln ausschließlich zur Aktivierung des Dienstes oder zum Zugriff auf diesen auf seinen Systemen zu gestatten;
- (ii) die Angaben zu den Lizenzschlüsseln vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben; und
- (iii) jede unbefugte Offenlegung, jeden unbefugten Zugriff oder jede unbefugte Nutzung von Lizenzschlüsseln unverzüglich, sobald dies vernünftigerweise möglich ist, nach Bekanntwerden gegenüber StorMagic zu melden.
- Lizenzschlüssel für andere StorMagic-Produkte oder andere Editionen desselben Produkts dürfen nicht verwendet werden, um die zulässige Nutzung der vom Endnutzer erworbenen Edition des Produkts zu erweitern.
3.3. Einhaltung der Vorschriften. Der Endnutzer ist für die Einhaltung der Bestimmungen dieser Lizenz durch seine Nutzer sowie für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die unter einem Konto stattfinden; StorMagic behält sich vor, dies von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Unbeschadet des Vorstehenden hat der Endnutzer sicherzustellen, dass seine Nutzung des Produkts im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie mit sämtlichen Datenschutzhinweisen, Vereinbarungen oder sonstigen Verpflichtungen steht, die der Endnutzer gegenüber den Nutzern unterhält oder mit diesen eingeht.
3.4. Einschränkungen. Der Endnutzer darf nicht (und darf auch Nutzern oder Dritten nicht gestatten):
- das Produkt oder Teile davon zu besitzen, herunterzuladen oder zu kopieren, wobei dies jedoch keine vom Produkt erzeugten Ergebnisse umfasst;
- das Produkt oder die Dokumente zu kopieren, es sei denn, das Kopieren erfolgt im Rahmen der normalen Nutzung des Produkts oder ist zum Zwecke der Datensicherung oder der Betriebssicherheit erforderlich;
- das Produkt und/oder die Dokumente zu ändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zulässig, oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode des Produkts ganz oder teilweise zu extrahieren;
- den Dienst für Nutzer, Hosts oder das Netzwerk von StorMagic wissentlich zu stören, unter anderem durch das vorsätzliche Einschleusen eines Virus, durch Überlastung, Flooding, Spamming, Mail-Bombing oder das Abstürzen des Produkts;
- alle im Produkt integrierten zeitlichen Beschränkungen zu umgehen;
- das Produkt oder die Dokumente ohne die schriftliche Zustimmung von StorMagic in irgendeiner Form an Dritte zu verkaufen, weiterzuverkaufen, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleihen, zu übertragen, zu vertreiben, zu lizenzieren oder Rechte daran zu gewähren;
- urheberrechtliche Hinweise, Etiketten oder Kennzeichnungen vom Produkt oder aus den Dokumenten zu entfernen; oder
- keinerlei „Links“ zu dem Produkt oder einem Teil davon zu erstellen oder das Produkt in einem „Frame“ darzustellen oder zu „spiegeln“.
3.5. Der Endnutzer hat alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Technologiekontrolle oder zum Export einzuhalten.
3.6. Aussetzung. StorMagic kann die Nutzung der Produkte durch den Endnutzer ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aussetzen, wenn
- StorMagic geht berechtigterweise davon aus, dass die Produkte des Endnutzers negative Auswirkungen auf die Produkte, die Nutzung der Produkte durch andere Kunden oder deren Endnutzer oder auf die zur Bereitstellung der Produkte verwendeten Server haben könnten;
- es besteht der Verdacht auf unbefugten Zugriff Dritter auf die Produkte;
- StorMagic geht zu Recht davon aus, dass eine sofortige Aussetzung erforderlich ist, um geltendem Recht nachzukommen; oder
- Der Endnutzer verstößt gegen Ziffer 3.4 (Einschränkungen).
StorMagic hebt jede Sperrung auf, sobald die Umstände, die zur Sperrung geführt haben, behoben sind. Auf Wunsch des Endnutzers wird StorMagic – sofern dies nicht durch geltendes Recht untersagt ist – den Endnutzer so bald wie vernünftigerweise möglich über den Grund für die Sperrung informieren.
4. SUPPORT- UND WARTUNGSDIENSTLEISTUNGEN
4.1. Wenn Endnutzer Produkte mit einem
- Unbefristete Lizenz: Endnutzer sind verpflichtet, zum Zeitpunkt des Kaufs des Produkts separat Support- und Wartungsleistungen für mindestens ein Jahr zu erwerben. Nach Ablauf des ersten Jahres können Endnutzer den Vertrag über Support- und Wartungsleistungen verlängern.
- Abonnementlizenz: Support- und Wartungsleistungen für die Laufzeit des Abonnements sind im Lieferumfang der Produkte enthalten.
4.2. Die Support- und Wartungsleistungen für die einzelnen Lizenztypen beginnen am Vertragsbeginn.
4.3. Um Zugang zu kleineren und größeren Software-Updates, einschließlich Fehlerbehebungen und neuen Funktionen, zu erhalten sowie Tickets für den technischen Support zu erstellen, ist ein gültiger Support- und Wartungsvertrag erforderlich. Alle Updates werden elektronisch bereitgestellt.
4.4. Die verfügbaren Support- und Wartungsservice-Pläne sind unter https://stormagic.com/licensing/products aufgeführt, und die mit den Plänen verbundenen Leistungen und Voraussetzungen werden unter https://stormagic.com/licensing/m-s/erläutert.
4.5. Ein Support- und Wartungsvertrag für das Produkt kann erworben werden, bis dieses gemäß der geltenden StorMagic-Richtlinie zum Produktlebenszyklus-Support, die unter https://stormagic.com/licensing/m-s/ veröffentlicht ist, nicht mehr angeboten wird.
5. PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGEN.
5.1. Zusätzlich zum Support- und Wartungsvertrag kann der Endnutzer auch professionelle Dienstleistungen erwerben. Die Bereitstellung von technischem Support oder professionellen Dienstleistungen setzt voraus, dass der Endnutzer die folgenden Verpflichtungen erfüllt:
- Der Endnutzer verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zur Fehlerdiagnose und zur Fehlerbehebung durchzuführen, wie von Stormagic empfohlen;
- Der Endnutzer ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Integrität und Sicherheit der Software und Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen, sowie verlorene oder veränderte Dateien, die durch katastrophale Ausfälle entstanden sind, wiederherzustellen;
- Der Endnutzer ist dafür verantwortlich, alle Geräte, Telefonleitungen, Kommunikationsschnittstellen und sonstige Hardware an seinem Standort zu beschaffen, zu installieren und zu warten sowie StorMagic den für den Betrieb des Produkts erforderlichen Zugang zu seinen Räumlichkeiten zu gewähren und StorMagic die Erbringung der Dienstleistung zu ermöglichen; und
- Der Endnutzer ist verpflichtet, alle derzeit verfügbaren und anwendbaren Software-Hotfixes, Hotfix-Rollup-Pakete und Service Packs oder gleichwertige Lösungen für das Produkt zeitnah zu installieren.
5.2. StorMagic ist nicht verpflichtet, technischen Support für Probleme zu leisten, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
- Änderungen oder Ergänzungen am Produkt, am Betriebssystem oder an der Umgebung durch den Endnutzer oder Dritte;
- StorMagic hat Änderungen oder Ergänzungen am Produkt vorgenommen, die keine Fehler oder Mängel beheben;
- alle Funktionen, die in den Dokumenten nicht definiert sind;
- die Nutzung des Produkts auf einem anderen Prozessor oder anderen Peripheriegeräten als den in den Dokumenten definierten; und
- jedes Produkt, das das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat.
6. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
6.1. Rechte an geistigem Eigentum. Der Endnutzer erkennt an, dass alle Rechte an geistigem Eigentum an dem Produkt und den Dokumenten weltweit StorMagic zustehen, dass die Rechte an dem Produkt dem Endnutzer lizenziert (nicht verkauft) werden und dass der Endnutzer keine anderen Rechte an dem Produkt oder den Dokumenten hat als das Recht, diese gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz zu nutzen.
6.2. Der Endnutzer erkennt an, dass er keinen Anspruch auf Zugang zum Produkt in Form des Quellcodes hat.
6.3. In Bezug auf die professionellen Dienstleistungen sind alle Rechte an geistigem Eigentum an sämtlichen Leistungen, bereits bestehenden Werken und abgeleiteten Werken dieser bereits bestehenden Werke sowie an den Entwicklungen, die im Rahmen der Durchführung der Bewertung konzipiert, geschaffen, entdeckt, erfunden oder in die Praxis umgesetzt wurden, sind und bleiben das alleinige Eigentum von Stormagic, vorbehaltlich einer dem Endnutzer für den internen Gebrauch gewährten weltweiten, nicht-exklusiven Lizenz.
6.4. Feedback. StorMagic erhält eine vollständig bezahlte, gebührenfreie, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare (über mehrere Ebenen hinweg) übertragbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Umsetzung, Nutzung, Änderung, kommerziellen Verwertung, Einbindung in die Produkte oder anderweitigen Nutzung aller Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen oder sonstigen Rückmeldungen bezüglich der Produkte, die StorMagic vom Endnutzer, von Nutzern oder anderen Dritten, die im Namen des Endnutzers handeln, erhält („Feedback“). StorMagic behält sich zudem das Recht vor, Schutzrechte für geistiges Eigentum an allen Merkmalen, Funktionen oder Komponenten zu beantragen, die auf einem solchen Feedback basieren oder durch dieses angeregt wurden.
6.5. Nutzungsdaten. Im Verhältnis zwischen StorMagic und dem Endnutzer liegen alle Rechte, Ansprüche und Interessen an den Nutzungsdaten, einschließlich aller darin enthaltenen Rechte an geistigem Eigentum, bei StorMagic und verbleiben ausschließlich bei StorMagic. StorMagic ist berechtigt, Nutzungsdaten zur Unterstützung (einschließlich zur Verbesserung) des Produkts, zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie für sonstige geschäftliche Zwecke zu nutzen, ohne dass hierfür eine Vergütung an den Endnutzer zu leisten ist oder dessen Zustimmung oder Einwilligung erforderlich ist, sofern die Nutzungsdaten keine personenbezogenen Daten enthalten.
6.6. Eigentumsrechte an Dienstdaten. Der Endnutzer behält die Eigentumsrechte, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, an allen im Rahmen dieser Lizenz verarbeiteten Dienstdaten.
6.7. StorMagic kann neue oder andere Softwareangebote oder Versionen des Produkts entwickeln und vermarkten, die Teile des Produkts nutzen und die Funktionen des Produkts ganz oder teilweise ausführen. Keine Bestimmung dieser Lizenz gewährt dem Endnutzer Rechte in Bezug auf solche neuen oder anderen Angebote oder Versionen.
7. PERSONENBEZOGENE DATEN
7.1. StorMagic ist verpflichtet, die Datenschutzrichtlinie von StorMagic („Datenschutzrichtlinie – StorMagic“) in Bezug auf alle im Rahmen dieser Lizenz weitergegebenen personenbezogenen Daten einzuhalten.
8. GEWÄHRLEISTUNGEN
8.1. StorMagic-Garantien. StorMagic gewährleistet, dass (i) bei ordnungsgemäßer Verwendung; und (ii) für den Zeitraum, in dem der Endnutzer über einen gültigen Vertrag über Support- und Wartungsleistungen verfügt („Gewährleistungszeitraum“).
- das Produkt im Wesentlichen die in den entsprechenden Dokumenten beschriebenen Funktionen erfüllt; und
- dass die Unterlagen die Funktionsweise des Produkts in allen wesentlichen Punkten korrekt beschreiben,
- das Produkt enthält keine schädliche Software; und
- es ist Eigentümer des Produkts und der Dokumente bzw. verfügt anderweitig über ausreichende Rechte daran, um dem Endnutzer die hierin gewährten Rechte einzuräumen.
8.2. Abhilfemaßnahmen. Sollte der Endnutzer StorMagic innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich über einen Mangel oder Fehler am Produkt informieren, aufgrund dessen dieses nicht im Wesentlichen gemäß den Dokumenten funktioniert, wird StorMagic nach eigenem Ermessen das Produkt entweder reparieren oder ersetzen, vorausgesetzt, der Endnutzer stellt alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sein könnten, um StorMagic bei der Behebung des Fehlers oder Mangels zu unterstützen, einschließlich ausreichender Informationen, die es StorMagic ermöglichen, den Fehler oder Mangel nachzuvollziehen.
8.3. Die Garantie gilt nicht:
- wenn der Fehler oder Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Endnutzer das Produkt verändert oder modifiziert hat; und
- sofern der Fehler oder Mangel am Produkt darauf zurückzuführen ist, dass der Endnutzer das Produkt unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Lizenz genutzt hat.
8.4. Ausschließliche Rechtsbehelfe. Die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Endnutzers bei Verletzung der Gewährleistung sind die in dieser Ziffer 8 beschriebenen.
8.5. Haftungsausschlüsse. Mit Ausnahme der hierin ausdrücklich gewährten Gewährleistungen werden die professionellen Dienstleistungen und die Produkte „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt, und StorMagic schließt ausdrücklich jegliche Gewährleistung aus, sei sie ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit, des Rechtsanspruchs, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Der Endnutzer erkennt an, dass StorMagic nicht garantiert, dass die Produkte unterbrechungsfrei, zeitnah, sicher, fehlerfrei oder frei von Viren oder anderer schädlicher Software sind, und dass keine Informationen oder Ratschläge, die der Endnutzer von StorMagic oder über die Produkte erhält, eine Gewährleistung begründen, die nicht ausdrücklich in dieser Lizenz festgelegt ist.
9. HAFTUNGSFREISTELLUNGEN
9.1. Haftungsfreistellung bei Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums. StorMagic wird den Endnutzer von allen Ansprüchen Dritter freistellen und verteidigen, die gegen den Endnutzer geltend gemacht werden und in denen behauptet wird, dass die gemäß dieser Vereinbarung zulässige Nutzung der Produkte durch den Endnutzer die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt oder missbraucht (ein„IP-Anspruch“). StorMagic wird auf eigene Kosten die Verteidigung gegen einen solchen IP-Anspruch übernehmen und den dem Endnutzer in diesem Zusammenhang rechtskräftig auferlegten Schadenersatz, einschließlich angemessener Anwaltskosten, zahlen, vorausgesetzt, dass
- Der Endnutzer setzt StorMagic unverzüglich über die Androhung oder die Mitteilung eines solchen Anspruchs aus dem Bereich des geistigen Eigentums in Kenntnis;
- StorMagic verfügt über die alleinige und ausschließliche Kontrolle und Befugnis, solche Ansprüche im Zusammenhang mit geistigem Eigentum abzuwehren und/oder beizulegen (StorMagic darf jedoch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Endnutzers keine Ansprüche beilegen oder einen Vergleich schließen, der eine Haftung oder das Eingeständnis einer Haftung seitens des Endnutzers zur Folge hat); und
- Der Endnutzer arbeitet in diesem Zusammenhang uneingeschränkt mit StorMagic zusammen.
9.2. Sollte die Nutzung eines Produkts durch den Endnutzer oder die Endnutzer Gegenstand eines solchen Anspruchs aus geistigem Eigentum geworden sein oder nach Ansicht von StorMagic voraussichtlich werden, ist StorMagic berechtigt, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten
- dem Endnutzer das Recht zu verschaffen, das Produkt weiterhin zu nutzen;
- ein Produkt zu ersetzen oder so zu ändern, dass es keine Rechte mehr verletzt; oder
- Sollten die Optionen (a) oder (b) nach Feststellung von StorMagic wirtschaftlich nicht vertretbar oder nicht durchführbar sein, wird diese Lizenz gekündigt und dem Endnutzer werden die an StorMagic gezahlten Gebühren für den nicht genutzten Teil der Laufzeit anteilig zurückerstattet.
9.3. StorMagic übernimmt gemäß dieser Ziffer 9 keine Haftung oder Verpflichtung in Bezug auf einen Anspruch aus geistigem Eigentum, sofern dieser Anspruch ganz oder teilweise verursacht wurde durch
- die Einhaltung von Entwürfen, Daten, Anweisungen oder Spezifikationen, die nicht von StorMagic genehmigt wurden;
- Änderungen am Produkt durch andere Personen als StorMagic oder von StorMagic autorisierte Vertreter; oder
- die Kombination, der Betrieb oder die Nutzung des Produkts mit anderer Hardware oder Software, sofern das Produkt für sich genommen keine Rechtsverletzung darstellen würde.
9.4. Die Bestimmungen dieser Ziffer 9 regeln die alleinige, ausschließliche und vollständige Haftung von StorMagic gegenüber dem Endnutzer sowie den einzigen Rechtsbehelf des Endnutzers im Zusammenhang mit einem Anspruch aus geistigem Eigentum, der aufgrund des Zugriffs auf ein Produkt oder dessen Nutzung durch den Endnutzer oder die Endnutzer geltend gemacht wird.
9.5. Haftungsfreistellung durch den Endnutzer. Der Endnutzer wird StorMagic von allen Ansprüchen Dritter, die gegen StorMagic geltend gemacht werden, freistellen, verteidigen und schadlos halten.
- mit der Behauptung, dass die Nutzung eines Produkts durch den Endnutzer oder einen Nutzer unter Verstoß gegen diese Lizenz (und nicht ausschließlich aufgrund des Produkts selbst) die Rechte an geistigem Eigentum verletzt oder einem Dritten anderweitig Schaden zugefügt hat;
- aufgrund eines Verstoßes gegen Datenschutzgesetze oder eines Verstoßes gegen diese Lizenz; oder
- die sich aus Dienstdaten ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich jeglicher Verarbeitung von Dienstdaten durch oder im Auftrag von StorMagic gemäß dieser Lizenz; vorausgesetzt, dass
- (i) StorMagic unterrichtet den Endnutzer unverzüglich über die Gefahr oder die Mitteilung eines solchen Anspruchs;
- (ii) Der Endnutzer hat die alleinige und ausschließliche Befugnis, solche Ansprüche abzuwehren und/oder beizulegen (der Endnutzer darf jedoch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von StorMagic keine Ansprüche beilegen oder einen Vergleich schließen, der eine Haftung oder das Eingeständnis einer Haftung seitens StorMagic zur Folge hat); und
- (iii) StorMagic arbeitet in diesem Zusammenhang uneingeschränkt mit dem Endnutzer zusammen.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
10.1. Der Endnutzer erkennt an, dass das Produkt nicht zur Erfüllung seiner individuellen Anforderungen entwickelt wurde, einschließlich etwaiger besonderer Anforderungen an die Cybersicherheit, denen der Endnutzer gesetzlich oder anderweitig unterliegen könnte, und dass es daher in der Verantwortung des Endnutzers liegt, sicherzustellen, dass die in den Dokumenten beschriebenen Merkmale und Funktionen des Produkts den Anforderungen des Endnutzers entsprechen.
10.2. StorMagic liefert die Produkte und Dokumente ausschließlich für den internen Gebrauch im Unternehmen des Endnutzers, und der Endnutzer verpflichtet sich, das Produkt oder die Dokumente nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs zu verwenden.
10.3. StorMagic haftet gegenüber dem Endnutzer unter keinen Umständen – sei es aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), aus Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus sonstigen Gründen –, die sich aus der Lizenz ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, für:
- Entgangener Gewinn, Umsatz, Geschäft oder Einnahmen;
- Betriebsunterbrechung;
- Ausfall erwarteter Einsparungen;
- vergebliche Ausgaben;
- Verlust oder Beschädigung von Daten oder Informationen;
- Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Firmenwert oder Ansehen;
, sofern es sich bei den in Ziffer 10.3(a) bis Ziffer 10.3(f) aufgeführten Verlusten um direkte oder indirekte Verluste handelt; oder - jegliche besondere, indirekte oder Folgeschäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen.
10.4. Abgesehen von den in Ziffer 10.3 genannten Schäden (für die StorMagic nicht haftet) ist die maximale Gesamthaftung von StorMagic im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Lizenz – sei es aus Vertrag, aus deliktischer Haftung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder aus sonstigen Gründen – unter allen Umständen auf einen Betrag in Höhe von 100 % der vereinbarten Lizenzgebühr, die StorMagic dem Endnutzer in den 12 Monaten vor dem Verlust oder dem Schaden, der den Anspruch begründet, in Rechnung gestellt hat; oder, falls die Lizenz über einen Partner erteilt wurde, auf 100 % der vereinbarten Lizenzgebühr, die StorMagic seinem Partner in den 12 Monaten vor dem Verlust oder dem Schaden, der den Anspruch begründet, in Rechnung gestellt hat. Diese Höchstgrenze gilt nicht für Ziffer 10.5.
10.5. Keine Bestimmung dieser Lizenz schränkt die Haftung von Stormagic in folgenden Fällen ein oder schließt sie aus:
- Tod oder Körperverletzung, die auf Fahrlässigkeit seitens StorMagic zurückzuführen sind; oder
- Betrug oder arglistige Täuschung.
10.6. Diese Lizenz legt den vollen Umfang der Verpflichtungen und Haftungen von Stormagic im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Produkts und der Dokumente fest. Sofern in dieser Lizenz nicht ausdrücklich anders angegeben, bestehen keine Bedingungen, Gewährleistungen, Zusicherungen oder sonstigen Bestimmungen – weder ausdrücklich noch stillschweigend –, die für Stormagic bindend sind. Jegliche Bedingung, Gewährleistung, Zusicherung oder sonstige Bestimmung bezüglich der Bereitstellung des Produkts und der Dokumente, die andernfalls – sei es aufgrund gesetzlicher Vorschriften, des Gewohnheitsrechts oder aus anderen Gründen – stillschweigend in diese Lizenz einbezogen oder darin enthalten sein könnte, wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
10.7. Länderspezifische Ausschlüsse. In einigen Rechtsordnungen ist der Ausschluss stillschweigender Gewährleistungen oder die Beschränkung der Haftung für Neben- oder Folgeschäden sowie für eigenen Betrug einer Partei, vorsätzliche Körperverletzung oder Sachbeschädigung gegenüber Dritten oder Rechtsverstöße nicht zulässig, was bedeutet, dass einige der oben genannten Beschränkungen möglicherweise nicht für den Endnutzer gelten. In diesen Rechtsordnungen ist die Haftung von Stormagic auf den gesetzlich zulässigen Höchstumfang beschränkt.
11. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
11.1. Begriff. Die Laufzeit der Lizenz beginnt am Vertragsbeginn und erstreckt sich gemäß den Bestimmungen in Ziffer 2.4 (c) und (d).
11.2. Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann diese Lizenz sowie die entsprechende Bestellung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn diese andere Partei einen wesentlichen oder anhaltenden Verstoß gegen diese Lizenz begeht, den die vertragsbrüchige Partei nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Erhalts dieser Mitteilung behebt (sofern dies möglich ist); oder (b) wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzantrag gestellt wird oder ein anderes Verfahren im Zusammenhang mit Zahlungsunfähigkeit, Zwangsverwaltung, Liquidation oder einer Abtretung zugunsten der Gläubiger eingeleitet wird.
11.3. Abonnementlizenz
- Laufzeit des Abonnements. Diese Lizenz bleibt bis (i) zum Ende der Abonnementlaufzeit oder (ii) bis zur Kündigung der entsprechenden Bestellung gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz in Kraft.
- Verlängerung. Sofern ein Abonnement für ein Produkt nicht gemäß dieser Lizenz gekündigt wird oder sofern in der jeweiligen Bestellung nichts anderes angegeben ist
- (i) Das Abonnement für ein Produkt verlängert sich um eine Abonnementlaufzeit, deren Dauer der zu diesem Zeitpunkt ablaufenden Abonnementlaufzeit entspricht; und
- (ii) Die für jede nachfolgende Abonnementlaufzeit geltenden Lizenzgebühren entsprechen den zum Zeitpunkt der jeweiligen Verlängerung geltenden Lizenzgebühren von StorMagic.
- Kündigung. Jede der Parteien kann ein Abonnement für ein Produkt zum Ende der jeweils laufenden Abonnementlaufzeit kündigen, indem sie gemäß Ziffer 13 dieser Lizenz mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf dieser Abonnementlaufzeit eine schriftliche Mitteilung an [email protected] richtet.
11.4. Keine Rückerstattungen. Sofern die Kündigung nicht gemäß Ziffer 11.2 erfolgt, werden keine Rückerstattungen oder Gutschriften für Lizenzgebühren oder sonstige Gebühren oder Zahlungen gewährt, wenn der Endnutzer (i) seine unbefristete Lizenz oder (ii) seine Abonnementlizenz vor Ablauf einer Abonnementlaufzeit kündigt.
11.5. Übertragbarkeit und Löschung von Dienstdaten. Auf Antrag des Endnutzers, der während der Laufzeit oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Wirksamwerden der Kündigung dieser Lizenz gestellt wird, wird StorMagic dem Endnutzer die Dienstdaten gemäß den Bestimmungen in den Dokumenten zum Export oder Download zur Verfügung stellen. Nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist ist StorMagic nicht mehr verpflichtet, Servicedaten zu pflegen oder bereitzustellen, und wird danach alle Kopien der Servicedaten in seinen Systemen oder anderweitig in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle gemäß den Bestimmungen in den Dokumenten löschen oder vernichten, sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist.
11.6. Bei Beendigung dieser Lizenz aus welchem Grund auch immer:
- Alle dem Endnutzer im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte erlöschen, und der Endnutzer ist nicht mehr berechtigt, auf das Produkt oder die Dienste zuzugreifen;
- Der Endnutzer hat unverzüglich alle Kopien des Produkts, der Lizenzschlüssel und der vertraulichen Informationen, die sich zu diesem Zeitpunkt in seinem Besitz, seiner Verwahrung oder unter seiner Kontrolle befinden, zu vernichten oder an StorMagic zurückzugeben (nach Wahl von StorMagic) und im Falle einer Vernichtung gegenüber StorMagic zu bestätigen, dass er dies getan hat;
- Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Ablaufs entstandenen Rechte, Rechtsbehelfe, Pflichten oder Haftungen der Parteien, einschließlich des Rechts auf Schadenersatz wegen eines Verstoßes gegen die Lizenz, der zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Ablaufs oder bereits zuvor vorlag, bleiben unberührt; und
- Jede Bestimmung dieser Lizenz, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt ist, bei oder nach Beendigung oder Ablauf dieser Lizenz in Kraft zu treten oder fortzuwirken, bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
12. VERTRAULICHKEIT
12.1. Der Endnutzer und StorMagic verpflichten sich, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vor unbefugter Nutzung, unbefugtem Zugriff oder unbefugter Offenlegung in gleicher Weise zu schützen, wie jede Partei ihre eigenen vertraulichen Informationen schützt, wobei jedoch mindestens die gebotene Sorgfalt walten muss.
12.2. Sofern in dieser Lizenz nichts anderes gestattet ist, dürfen der Endnutzer und StorMagic die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei ausschließlich zur Ausübung ihrer jeweiligen Rechte und zur Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten im Rahmen dieser Lizenz nutzen und dürfen diese vertraulichen Informationen nicht offenlegen
- ausschließlich an Mitarbeiter und/oder externe Dienstleister und Auftragnehmer, die Kenntnis von diesen vertraulichen Informationen benötigen und an Vertraulichkeitsbestimmungen gebunden sind, die den Missbrauch dieser vertraulichen Informationen verhindern sollen;
- soweit dies erforderlich ist, um einer Anordnung oder einer Vorladung einer Verwaltungsbehörde oder eines zuständigen Gerichts nachzukommen; oder
- soweit dies zur Einhaltung geltender Gesetze oder Vorschriften angemessen erforderlich ist.
12.3. Diese Ziffer 12 gilt nicht für Informationen, die
- der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits bekannt war;
- die der Empfänger von einem Dritten erhalten hat oder erhält, von dem der Empfänger nicht weiß, dass er hinsichtlich dieser Informationen einer Geheimhaltungspflicht unterliegt
- war vor dem Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei allgemein bekannt,
- von der empfangenden Partei eigenständig entwickelt wurde oder wird, ohne dass dabei vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei verwendet wurden; oder
- nach einer solchen Offenlegung öffentlich bekannt wird, ohne dass die empfangende Partei durch eine Handlung oder Unterlassung gegen diese Lizenz verstoßen hat.
12.4. Angesichts des besonderen Charakters vertraulicher Informationen sind sich die Parteien darüber einig, dass jeder Verstoß oder drohende Verstoß einer Partei in Bezug auf vertrauliche Informationen der anderen Partei einen nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen kann. Daher vereinbaren die Parteien, dass ein solcher Verstoß oder drohender Verstoß die andere Partei berechtigt, zusätzlich zu allen gesetzlichen Rechtsbehelfen Unterlassungsansprüche oder andere billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe geltend zu machen.
13. KOMMUNIKATION ZWISCHEN STORMAGIC UND DEM ENDNUTZER
13.1. StorMagic ist berechtigt, die Bestimmungen dieser Lizenz jederzeit nach Benachrichtigung des Endnutzers gemäß dieser Ziffer 13 zu aktualisieren. Die fortgesetzte Nutzung des Produkts und der Dokumente durch den Endnutzer nach dem Zeitpunkt des fiktiven Erhalts und der Zustellung der Mitteilung gemäß Ziffer 13.3 gilt als Zustimmung des Endnutzers zu den geänderten Bestimmungen dieser Lizenz. Falls der Endnutzer die Bedingungen der Lizenz (in ihrer geänderten Fassung) nicht akzeptieren möchte, muss er die Nutzung des Produkts und der Dokumente sowie den Zugriff darauf unverzüglich nach dem fiktiven Erhalt und der Zustellung der Mitteilung einstellen.
13.2. Sollte Stormagic den Endnutzer kontaktieren müssen, erfolgt dies per E-Mail an die in der Bestellung angegebene Kontaktadresse.
13.3. Bitte beachten Sie, dass jede Mitteilung:
- Mitteilungen von Stormagic an den Endnutzer gelten 24 Stunden nach ihrer ersten Veröffentlichung auf der Website von Stormagic oder 24 Stunden nach dem Versand einer E-Mail als zugestellt und ordnungsgemäß übermittelt; und
- Wird eine E-Mail vom Endnutzer an Stormagic gesendet, gilt sie 24 Stunden nach dem Versand als empfangen und ordnungsgemäß zugestellt.
13.4. Zum Nachweis der Zustellung einer Mitteilung reicht es aus, im Falle einer Veröffentlichung auf der Website von StorMagic nachzuweisen, dass die Website für einen Zeitraum von 24 Stunden nach der ersten Veröffentlichung der Mitteilung für die Öffentlichkeit allgemein zugänglich war; und im Falle einer E-Mail, dass diese E-Mail an die für diese Zwecke angegebene E-Mail-Adresse des Empfängers gesendet wurde.
14. EREIGNISSE, DIE AUSSERHALB DES EINFLUSSGEBIETS VON STORMAGIC LIEGEN
14.1. Stormagic haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer seiner Verpflichtungen aus dieser Lizenz, die auf ein Ereignis außerhalb unserer Kontrolle zurückzuführen ist. Ein Ereignis außerhalb unserer Kontrolle ist nachstehend in Ziffer 14.2 definiert.
14.2. Unter einem Ereignis außerhalb unserer Kontrolle ist jede Handlung oder jedes Ereignis zu verstehen, das sich der zumutbaren Kontrolle von StorMagic entzieht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Ausfall öffentlicher oder privater Telekommunikationsnetze.
14.3. Sollte ein Ereignis außerhalb unserer Kontrolle eintreten, das die Erfüllung der Verpflichtungen von StorMagic im Rahmen dieser Lizenz beeinträchtigt:
- Die Verpflichtungen von Stormagic im Rahmen dieser Lizenz werden ausgesetzt, und die Frist für die Erfüllung der Verpflichtungen von Stormagic wird um die Dauer des Ereignisses außerhalb unserer Kontrolle verlängert; und
- Stormagic wird sich in angemessener Weise bemühen, eine Lösung zu finden, mit der die Verpflichtungen aus dieser Lizenz trotz des Ereignisses außerhalb unserer Kontrolle erfüllt werden können.
15. Endnutzer der US-Regierung. Sofern Sie eine Behörde der US-Regierung sind, erkennen Sie hiermit an und erklären sich damit einverstanden, dass das Produkt „kommerzielle Computersoftware“ im Sinne von Abschnitt 2.101 der Federal Acquisition Regulation („FAR“), 48 CFR 2.101, darstellt. Daher gilt gemäß Abschnitt 12.212 der FAR (48 CFR 12.212) sowie den Abschnitten 227.7202-1 und 227.7202-3 des Defense Federal Acquisition Regulation Supplement („DFARS“) (48 CFR 227.7202-1 und 227.7202-3) unterliegen die Nutzung, Vervielfältigung und Weitergabe der Software und der zugehörigen Dokumente durch die US-Regierung oder eine ihrer Behörden allen in dieser Lizenz festgelegten Bestimmungen, Bedingungen, Einschränkungen und Beschränkungen und sind diesen unterworfen. Sollten aus irgendeinem Grund FAR 12.212 oder DFARS 227.7202-1 oder 227.7202-3 oder diese Lizenzbedingungen aus irgendeinem Grund als nicht anwendbar gelten, erkennen Sie hiermit an, dass das Recht der Regierung zur Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe der Software und der zugehörigen Dokumente „eingeschränkte Rechte“ im Sinne von 48 CFR Abschnitt 52.227-14(a) (Mai 2014) oder DFARS 252.227-7014(a)(15) (Februar 2014), je nach Anwendbarkeit, gelten. Hersteller ist StorMagic, Inc., 525 North Tryon Street, Suite 1600, Charlotte, NC 28202.
16. Sonstige wichtige Bestimmungen
16.1. Diese Lizenz sowie alle darin ausdrücklich genannten Dokumente stellen die gesamte Vereinbarung zwischen StorMagic und dem Endnutzer dar und ersetzen sowie heben alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Absprachen zwischen StorMagic und dem Endnutzer auf, unabhängig davon, ob diese schriftlich oder mündlich getroffen wurden und sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen.
16.2. Der Endnutzer erkennt an, dass er sich beim Abschluss dieser Lizenz nicht auf Erklärungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen (unabhängig davon, ob diese in gutem Glauben oder fahrlässig abgegeben wurden) stützt, die nicht in dieser Lizenz oder in einem darin ausdrücklich genannten Dokument enthalten sind, und dass ihm diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zustehen.
16.3. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er keine Ansprüche wegen unverschuldeter oder fahrlässiger Falschdarstellung oder fahrlässiger Falschangabe geltend machen kann, die auf einer Aussage in dieser Lizenz oder einem darin ausdrücklich genannten Dokument beruhen.
16.4. Ein Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf spätere Rechte oder Rechtsbehelfe.
16.5. Eine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels, die Unterlassung dessen Ausübung oder dessen vollständige oder teilweise Ausübung bedeutet weder einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel, noch verhindert oder schränkt sie die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels ein.
16.6. Jede der Bestimmungen dieser Lizenz gilt für sich. Sollte ein Gericht oder eine zuständige Behörde entscheiden, dass eine dieser Bestimmungen rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
16.7. Diese Lizenz, ihr Gegenstand und ihr Zustandekommen (sowie etwaige außervertragliche Streitigkeiten oder Ansprüche) richten sich nach dem Standort des StorMagic-Anbieters, wie unter „Unternehmen und Rechtswahl – StorMagic“ näher beschrieben. Die Parteien vereinbaren unwiderruflich die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte, wie unter „Unternehmen und Rechtswahl – StorMagic“ näher beschrieben.
Nachstehend finden Sie Links zur StorMagic-EULA, in der Folgendes näher erläutert wird:
Beschreibung und Auswahl der Produkte